Honorar

Die Berechnung der Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Erstgespräch

Honorar: 123,34 Euro

GOÄ-Ziffer: analog Nr. 860  

Erhebung einer biographischen Anamnese unter neurosenpsychologischen Gesichtspunkten mit schriftlicher Aufzeichnung zur Einleitung einer hypnotherapeutischen bzw. hypnosystemischen Behandlung.

Faktor 2,3

Betrag 123,34 Euro

Hypnosesitzung

Honorar: 131,15 Euro 

GOÄ-Ziffer: 845
Behandlung einer Einzelperson durch Hypnose

Faktor 3,5

Betrag 30,60 Euro

GOÄ-Ziffer: analog Nr. 870 
Hypnotherapeutische Behandlung mit Integration analytischer, systemischer und verhaltenstherapeutischer Verfahren.

Faktor 2,3

Betrag 100,55 Euro

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